Die Kanzlei vertritt vornehmlich Geschädigte bei der außergerichtlichen Schadenregulierung. In der Folge werden Geschädigte bzw. Versicherungsnehmer, aber auch Versicherer in Zivilverfahren vor Gericht vertreten. In verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren ist Rechtsanwalt Jaeger als Verteidiger tätig. Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind: